Mit der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW wurde der teilweise Lockdown verlängert. Alle städtischen Sporthallen sind weiterhin, mindestens bis zum 18. April 2021 für
Mit der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW wurde der teilweise Lockdown verlängert. Alle städtischen Sporthallen sind weiterhin, mindestens bis zum 18. April 2021 für